Software als geistiges Eigentum
Urheberrechtsverletzung bei Software
Software unterliegt dem Urheberrecht. Dritte dürfen Software ohne Erlaubnis weder kopieren oder verbreiten noch zum eigenen (finanziellen) Vorteil nutzen. Andernfalls liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Typischer Gegenstand unserer Tätigkeit bei Urheberrechtsverfahren ist die Analyse von Softwarequellcodes auf Übernahme und Bearbeitung unbhängig von der verwendeten Programmiersprache.
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Welche Softwareausprägungen prüfen wir?
Maschinencode
Maschinencode bezieht sich auf den binären Code, der von einem Computerprozessor direkt ausgeführt wird. Wir analysieren Maschinencode auf Identitäten.
Objektcode
Objektcode ist ein Zwischenergebnis eines Übersetzungsvorgangs von einem Computerprogramm. Auch der Objektcode kann auf Identitäten geprüft werden,
Quellcode
Der Quellcode eines Programms ist der von Menschen lesbare Text, den der Programmierer entsprechend den Regeln der jeweiligen Programmiersprache anfertigt.
Programmmodule
Modulare Programmierung ermöglicht eine effiziente Verwaltung von Software. Die einzelen Module unterliegen auch dem Urheberrecht.
02202 2514675
Wir analysieren alle Arten von Software, auch von großen Repositories, auf Identitäten unbhängig von der verwendeten Programmiersprache.
Ihre IT-Sachverständigen bei Urheberrechtsverletzung von Software
Unsere IT-Sachverständigen verfügen über langjährige Erfahrung und Expertenwissen in ihrem Fachbereich.
Dipl.-Ing. Wolfgang Lehnigk Emden
Von der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme der Informationsverarbeitung
Dr. Sebastian A. Baldauf
Vom BISG e.V. ernannter IT-Sachverständiger für die Informatik – Fachbereiche:
Netzwerke, Sicherheit, Datenschutz
Netzwerke, Sicherheit, Datenschutz
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Weitere Leistungen
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