Software als geistiges Eigentum

Urheberrechtsverletzung bei Software

Software  unterliegt dem Urheberrecht. Dritte  dürfen Software ohne Erlaubnis weder kopieren oder verbreiten noch zum eigenen (finanziellen) Vorteil nutzen. Andernfalls liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Typischer Gegenstand unserer Tätigkeit bei Urheberrechtsverfahren ist die Analyse von Softwarequellcodes auf Übernahme und Bearbeitung unbhängig von der verwendeten Programmiersprache.
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Welche Softwareausprägungen prüfen wir?

Maschinencode

Maschinencode bezieht sich auf den binären Code, der von einem Computerprozessor direkt ausgeführt wird.  Wir analysieren Maschinencode auf Identitäten.

Objektcode

Objektcode ist ein Zwischenergebnis eines  Übersetzungsvorgangs von einem Computerprogramm. Auch der Objektcode kann auf Identitäten geprüft werden,

Quellcode

Der Quellcode eines Programms ist der von Menschen lesbare Text, den der Programmierer entsprechend den Regeln der jeweiligen Programmiersprache anfertigt. 

Programmmodule

Modulare Programmierung ermöglicht eine effiziente Verwaltung von Software. Die einzelen Module unterliegen auch dem Urheberrecht. 
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IT Beratung
Wir analysieren alle Arten von Software, auch von großen Repositories, auf Identitäten unbhängig von der verwendeten Programmiersprache.

Ihre IT-Sachverständigen bei Urheberrechtsverletzung von Software

Unsere IT-Sachverständigen verfügen über langjährige Erfahrung und Expertenwissen in ihrem Fachbereich.
Foto von Dipl.-Ing. Wolfgang Lehnigk EmdenDipl.-Ing. Wolfgang Lehnigk Emden
Von der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme der Informationsverarbeitung
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Foto von Dr. Sebastian A. BaldaufDr. Sebastian A. Baldauf
Vom BISG e.V. ernannter IT-Sachverständiger für die Informatik – Fachbereiche:
Netzwerke, Sicherheit, Datenschutz
Vom BISG e.V. ernannter IT-Sachverständiger
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